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Blog

Wir verbessern das Kinderkrankengeld

Um Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung in Corona-Zeiten besser vereinbaren zu können, verbessern wir das #Kinderkrankengeld. Rückwirkend zum 5. Januar kann jeder Elternteil für bis zu 20 Arbeitstage in diesem Jahr Kinderkrankengeld bekommen. Bei mehreren Kindern beträgt die maximale Dauer des Anspruchs je Elternteil 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Arbeitstage in diesem Jahr, bei mehreren Kindern auf maximal 90 Arbeitstage. Das ist ein sehr wichtiger familienpolitischer Akzent, weil Eltern zwischen der Betreuung ihrer Kinder im Home-Schooling und den Pflichten im Beruf hin- und hergerissen sind. Der Anspruch besteht übrigens nicht nur bei Erkrankung, sondern auch, wenn wegen der Corona-Pandemie Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind und die Eltern deshalb ihre Kinder zu Hause betreuen müssen. Die Leistung wird außerdem auch dann gewährt, wenn Behörden den Eltern ohne Kita-Schließung lediglich dringend empfohlen haben, ihre Kinder aufgrund der Pandemie nicht in die Kita zu schicken. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns auch weiterhin massiv für die Familien ein.