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Blog

98. Plenarsitzung: Technikfolgenabschätzung – Data-Mining

Thema:

Technikfolgenabschätzung – Data-Mining

Plenarprotokoll:

Redetext:

Stephan Albani (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren!

Auch ich als siebter Redner hier in der Debatte möchte mich dem Thema „Data-Mining im Gesundheitswesen“ widmen. Dabei werde ich jetzt nicht auf die Beispiele wie Mammografie oder Ähnliches, die schon im Bericht vorliegen, eingehen, sondern ich möchte es etwas weiter fassen.

Es ist mittlerweile, glaube ich, unfraglich – und ich kann dies aus meiner eigenen Zeit als forschender Medizinphysiker aus persönlichem Erleben bestätigen –, dass im Data-Mining ein enormes Potenzial für die Verbesserung nicht nur von Diagnostik, sondern auch von Prophylaxe, Therapie und Nachsorge besteht. Durch die Verwendung von Daten können nicht nur Erkrankungen vermieden oder zumindest verzögert, sondern auch Diagnosen verbessert und Therapien individuell und effektiver gestaltet werden. Dabei ist es unfraglich, dass wir zugleich die Vorgaben hinsichtlich des Datenschutzes berücksichtigen müssen. Aber in kaum einem Bereich ist die Abwägung zwischen der Nutzung von Daten mit den damit verbundenen Risiken und dem Nutzen für die Menschen klarer als im Bereich der Medizin.

In der Debatte am 2. März waren wir uns einig, dass wir das Potenzial von Data-Mining nutzbar machen müssen. Allerdings sehen wir gerade einen Stillstand in der Forschungs- und Innovationspolitik, der gravierende negative Folgen haben kann. Die Bundesforschungsministerin war häufiger in Toronto als in Brüssel,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

wo es jetzt den europäischen Datenraum voranzubringen und die Rolle der Forschung zu stärken gilt.

Insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit in Bezug auf die Technologien der Zukunft könnte deutlich geschmälert werden, wenn wir nicht schnell handeln. Herr Staatssekretär Mario Brandenburg, ich glaube, wir sind uns da sehr einig. Dies gilt für keinen Bereich so deutlich wie für die klinische Forschung. Das muss jetzt geschehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daher fordern wir in unserem kürzlich eingebrachten Antrag eine differenzierte Analyse über Stärken und Schwächen des deutschen Forschungsstandortes im Bereich der Gesundheitsforschung, insbesondere mit Blick auf die Rolle des Datenschutzes sowie die behördlichen Aufsichts- und Gremienstrukturen. Es ist wichtig, dass wir die Verfügbarkeit und Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung deutlich verbessern.

Auch und insbesondere auf der Basis des nun vorliegenden TAB-Berichtes, für den auch ich mich herzlich bedanke, fordern wir die Bundesregierung auf, auf eine schnelle Beschlussfassung des European Health Data Space hinzuwirken und schnellstmöglich den angekündigten Entwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorzulegen. Nur so können wir sicherstellen, dass wir die Gesundheitsdaten verantwortungsvoll und im Sinne der Menschen zügig verwenden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir brauchen zudem ein Sofortprogramm zur Entbürokratisierung der Universitätsmedizin. Die Universitätsmedizin ist ein wichtiger Nährboden für die Forschung und Entwicklung sowie für Start-ups. Wir müssen sicherstellen, dass sie strukturell gestärkt wird, um ihre Rolle als Scharnier zwischen Forschung und Transfer zu erfüllen.

Insgesamt müssen wir also sicherstellen, dass wir die Chancen von Data-Mining, wie im TAB-Bericht deutlich beschrieben, im Gesundheitswesen nutzen, aber auch die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes berücksichtigen. Es ist wichtig, dass wir klare Regeln für die Verwendung von Gesundheitsdaten aufstellen und sicherstellen, dass diese Regeln auch eingehalten werden, und das, ohne die Bürokratie ins Absurde zu treiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Mit der elektronischen Patientenakte, in der letzten Legislatur von uns auf den Weg gebracht, entsteht ein enormes Potenzial für die medizinische Forschung, da so Daten von vielen Patienten potenziell zur Verfügung stehen können. Die Freiwilligkeit der dazu notwendigen Datenspende gibt jedem Patienten die Möglichkeit, aktiv zur medizinischen Forschung beizutragen und somit einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zu leisten. Dies nützt allen und natürlich am Ende auch dem Einzelnen, der dieses freigegeben hat. Mit der Möglichkeit, für jedes Dokument individuell zu entscheiden, wer darauf zugreifen darf, wird dem Aspekt des Datenschutzes Rechnung getragen. Es ist jedoch auch wichtig, dass die behördlichen Aufsichts- und Genehmigungsstrukturen angepasst werden, meint: effektiv und zielgerichtet arbeiten können, um einen sorgsamen Umgang bei gleichzeitig hoher Geschwindigkeit der Verarbeitung der Gesundheitsdaten zu gewährleisten und somit das Vertrauen der Patienten in die ePA und die Datenspende zu stärken.

Als Wissenschaftler sei mir erlaubt, am Schluss noch anzufügen: Wenn du beginnst und ein Chaos von Daten vor dir siehst, KI oder andere Mittel und Methoden nutzt und in diesem Chaos eine Ordnung schaffst und ein System dahinter siehst, daraus Regeln ableiten kannst, daraus Therapien entwickeln kannst und am Ende einen Patienten nach Hause gehen siehst, dem du mit diesen Erkenntnissen hast helfen können: Meine Damen und Herren, es gibt nichts Schöneres.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)