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Koalition plant Rechtsanspruch auf Ganztagsschule

Der Bund will den Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorantreiben. Dazu soll es für jedes Grundschulkind einen entsprechenden Rechtsanspruch geben. Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen von den Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter.
Ziel des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Dieser Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Er soll laut Bundesregierung zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Geplant ist, dass der Bund den Ländern für den Ausbau des Ganztages an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereitstellt. Darüber hinaus soll er sich auch an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb beteiligen. Vorgesehen ist die Umsetzung über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder.

Foto: Archiv