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Blog

Entscheidung zur Organspende

Heute haben wir über ein ernstes Thema im Bundestag abgestimmt: Organspende. Es ist ein bedrückendes Thema, wenn man – so wie ich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen – oft mit Menschen zu tun hat, die auf ein Spenderorgan warten. Seit Jahren stagniert die Zahl der verfügbaren Organe oder geht sogar zurück.

Der Deutsche Bundestag befasst sich seit Jahrzehnten mit dem Thema. So ist 1997 zum Beispiel das Transplantationsgesetz verabschiedet und seither mehrfach geändert worden. Ziel der Gesetze war es immer auch, die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen. Dies ist bisher nicht gelungen.

Bis vor kurzem gehörte ich auch zu jenen, die der Ansicht waren, wenn ich meine Organe spenden will, soll dies als „Geschenk“ angesehen werden. Doch die Statistik macht nachdenklich: Allein in Deutschland warten über 10.000 Menschen auf ein neues Organ. 2017 hatten wir etwas mehr als 800 Spender. Gleichzeitig ergab eine Umfrage, dass 84 Prozent der Deutschen einer Spende positiv gegenüber stehen. Aber nur 36 Prozent der Bürger haben einen Organspendeausweis. Das ist beschämend.

Nachdem der von mir favorisierte Entwurf zur Doppelten Widerspruchslösung, den ich für zielführender halte, keine Mehrheit gefunden hat, habe ich in der Schlussabstimmung bewusst für die Erweiterte Entscheidungslösung gestimmt. Wir brauchen eine Reform. Denn wir müssen jetzt die Grundlage dafür schaffen, dass deutlich mehr Organe in Deutschland gespendet werden. Das sind wir den Menschen schuldig, deren Überleben davon abhängt.

Wichtig ist mir auch, dass wir jetzt ein zentrales Spenderregister aufbauen werden, mit dem die Kliniken gut arbeiten können. Es soll beim staatlichen Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt wird.