arrow-leftarrow-rightbubblecalendarcircle-updownload2facebookfile-emptyfile-excelfile-pdffile-wordmenuheartlablinklocationmenuminusnew-tabplusshareyoutube
Zum Seiteninhalt springen

Blog

Die Wohngeldreform kommt!

Das Wohngeldstärkungsgesetz kommt! Mit der Wohngeldreform sorgen wir dafür, dass es ab 1. Januar 2020 eine deutliche Leistungsverbesserung beim Wohngeld geben wird. Damit soll das Wohngeld als wirksames Instrument des sozialen Ausgleichs auf dem Wohnungsmarkt noch attraktiver gestaltet werden. Die Leistungsverbesserungen werden insbesondere Familien sowie Rentnerinnen und Rentner spüren. 

Im Einzelnen sieht die Reform folgendes vor:

  • Anpassung des Wohngeldes an die allgemeine Entwicklung von Mieten und der nominalen Einkommen in Höhe der Inflation. Für einen 2-Personen-Haushalt, der bereits vor der Reform Wohngeld erhalten hat, wird das Wohngeld von prognostizierten 145 Euro monatlich ohne Reform um ca. 30 Prozent auf 190 Euro monatlich mit Reform steigen.
  • Erhöhung der Reichweite des Wohngeldes. Mit der Wohngeldreform steigt die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von im Jahr 2020 erwarteten 480.000 Haushalten ohne Reform auf ca. 660.000 Haushalte. Darunter sind auch 25.000 Haushalte, die mit dem erhöhten Wohngeld nicht länger auf Leistungen aus den Grundsicherungssystemen – wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe – angewiesen sind. Außerdem sollen die Arbeitsanreize verbessert werden (zusätzliches Einkommen reduziert das Wohngeld künftig in geringerem Maße).
  • Regional gestaffelte Anhebung der Höchstbeträge, bis zu denen die Miete bzw. Belastung (bei Wohnungseigentümern) berücksichtigt wird.
  • Neufestsetzung (Aktualisierung) der Mietenstufen für die Gemeinden und Kreise und Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um höhere Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu berücksichtigen.
  • Anpassung des Wohngeldes an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung per Verordnung im Abstand von jeweils zwei Jahren um die Entlastungswirkung des Wohngeldes aufrechtzuerhalten.