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Kurzarbeitergeld für Azubis muss kommen

Berlin – Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU), Unions-Berichterstatter für Berufliche Bildung und Mitglied der Enquete-Kommission für Berufliche Bildung, ruft die SPD-Fraktion zum Kompromiss bei der Frage zum Kurzarbeitergeld für Auszubildende auf: „Wir müssen das Berufsbildungsgesetz in diesem Punkt schnellstens ändern, wollen wir das Ausbildungssystem nicht auf Dauer zum Spielball der Corona-Pandemie werden lassen. Wir brauchen das Kurzarbeitergeld für Azubis vom ersten Tag an. Insbesondere im Mittelstand und bei kleinen Ausbildungsbetrieben kann die aktuelle Regelung Existenzen gefährden und damit auch bestehende Arbeitsplätze vernichten. Den Vorschlag zum Kompromiss für ein Kurzarbeitergeld für Azubis mit Aufstockung durch die Unternehmen haben wir auf den Tisch gelegt. Das Projekt jetzt scheitern zu lassen, würden bedeuten, jungen Menschen den Berufsstart kaputt zu machen.“

Bislang sieht das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor, dass Betriebe, die auf Kurzarbeit umgestellt haben, in den ersten sechs Wochen trotzdem die volle Ausbildungsvergütung für Auszubildende aufbringen müssen, ohne dabei durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt zu werden. Je nach Unternehmensgröße und Anzahl an Auszubildenden kann diese Regelung durch die Pandemie zu einer erheblichen betriebswirtschaftlichen Belastung oder gar einer Unternehmensgefährdung führen. Albani dazu: „Ohne Unternehmen wird es keine Möglichkeit für den erfolgreichen Abschluss der laufenden Ausbildung oder den Abschluss von neuen Ausbildungsverträgen geben. Dies wollen wir als CDU/CSU mit einer schnellen Gesetzesänderung verhindern. Trotz intensiver Verhandlungen konnte sich die SPD bislang diesem Kompromissvorschlag nicht annähern und lehnt ihn ab. Die Quittung dafür würde unsere junge Generation zahlen müssen. Denn die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie werden bleiben. Niemand von uns kann vorhersagen, wie viele Ausbildungsbetriebe in Zukunft noch oder ein weiteres Mal auf Kurzarbeit umstellen müssen.“

Nach dem Kompromiss-Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sollen Betriebe vom ersten Tag an die Möglichkeit erhalten, auch ihren Auszubildenden Kurzarbeitergeld zu zahlen. Um Auszubildende nicht schlechter zu stellen, soll die Ausbildungsvergütung in voller Höhe fortgezahlt, also vom Arbeitgeber aufgestockt werden. Im Ergebnis hätte diese Regelung bewirkt, dass der Betrieb nur noch 40 Prozent der Ausbildungsvergütung zu schultern gehabt hätte. 60 Prozent übernähme nach dem Willen der Union die Bundesagentur für Arbeit.