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Durchbruch in der Berufsweiterbildung
Das Bundeskabinett hat heute die von Bildungsministerin Karliczek eingebrachte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Damit arbeiten wir weiter aktiv an der Verbesserung der Situation von Menschen, die sich weiterqualifizieren und weiterbilden wollen.
Konkret wird dabei der Zuschussanteil in der Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Davon profitieren insbesondere Menschen, die in sozialen Berufen tätig sind. Zusätzlich wird der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag von 130 auf 150 Euro erhöht. Ebenso erhöht sich der Vermögensfreibetrag für Geförderte mit Ehepartner*innen und Kindern jeweils um weitere 2.300, statt bisher 2.100 Euro.
Auch besonders erfreulich: Wir entlasten bei den Maßnahmenkosten die Geförderten, indem wir den Zuschussanteil von 40 auf 50 Prozent erhöhen und den Darlehenserlass bei Prüfungserfolg von 40 auf 50 Prozent steigern. Unternehmensgründer*innen wird das Restdarlehen künftig vollständig erlassen.
Außerdem können künftig – statt nur einer – bis zu drei Fortbildungen gefördert werden. Durch die Anpassung an die in Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung verankerten drei Fortbildungsstufen gehen wir noch einen Schritt weiter in puncto Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Ausbildung.
Insgesamt werden hierfür 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit investieren wir so viel Geld wie nie in die höherqualifizierende Berufsbildung.