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Rassismus beim Namen nennen
Wenn eine Gesellschaft gegen Rassismus vorgehen will, muss sie ihren Willen dazu erklären. Da Rassismus immer und ausnahmslos darauf zielt, Menschen unveräußerliche Rechte aberkennen zu wollen, gibt es in einem Rechtsstaat wie Deutschland keinen vorzugswürdigeren Ort eines Bekenntnisses gegen Rassismus als unser Grundgesetz. Dort legen wir uns gemeinsam fest, von dort aus handeln wir gemeinsam gegen Rassismus und statten unsere Strafverfolgung und Rechtsprechung mit den nötigen Grundlagen aus.