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Stephan Albani und Jens Nacke unterstützen Hauptzollamt Oldenburg
Oldenburg/Bad Zwischenahn – Mit einer rund zwanzigköpfigen Delegation besuchten Bundestagsabgeordneter Stephan Albani und Landtagsabgeordneter Jens Nacke (beide CDU) am Montag, 1. Juli, das Hauptzollamt in Oldenburg. Nach einer Begrüßung im Haus durch die Leiterin, Regierungsdirektorin Astrid Gessler, informierte die örtliche Bundesbehörde beide Mandatsträger und die Gäste über Strukturen, Tätigkeiten und aktuelle Schwerpunktthemen.
Stephan Albani zu seinen Eindrücken: „Über 1,2 Milliarden Euro nimmt das Hauptzollamt jährlich aus Einfuhrumsatzsteuern, Ver-brauchssteuern und Zöllen ein und führt sie unserem Gemeinwesen zu. Das ist eine beachtliche Summe, von der wir Schulen, Kranken-häuser und Infrastrukturen modernisieren und unsere Sozialsys-teme finanzieren. Die erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit ist sicherlich eines der bekanntesten Tätigkeitsfelder der Zöllnerin-nen und Zöllner. Mit dem Gesetzentwurf gegen illegale Beschäfti-gung und Sozialleistungsmissbrauch haben wir im Bundestag die Kompetenzen des Zolls in diesem Frühjahr deutlich erweitert, damit illegale Beschäftigung, Arbeitsausbeutung und Verstöße gegen die Mindestlohnverpflichtungen von den Zollbehörden noch effektiver aufgespürt und geahndet werden können. Indem wir die Fi-nanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in ihren Befugnissen stärken, gehen wir auch intensiver gegen illegale Lohnpraktiken vor, etwa gegen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen.“
Landtagsabgeordneter Jens Nacke ergänzt: „Die Kontrolleinheiten des Hauptzollamtes Oldenburg arbeiten im 24-Stunden-Schichtbetrieb unter anderem an den Standorten Emden, Norden und Papenburg sowie in Wilhelmshaven, Brake und Oldenburg. Und im Abfertigungsdienst sorgen die Zöllnerinnen und Zöllner für einen reibungslosen, sicheren Warenverkehr. Mit ihren Kontrollen beim Umschlag im Hafen und von Containern auf See spüren sie unter anderem auch illegal transportierte Gefahrstoffe auf und leisten damit einen aktiven Beitrag für den Umweltschutz. Ferner begrüße ich es sehr, dass der Zoll mit dem neuen niedersächsischen Polizei-gesetz (NPOG) endlich auch in Niedersachsen weitergehende Be-fugnisse bei der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung erhalten hat. Das ermöglicht eine deutlich verbesserte Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden.“
Der Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamtes Oldenburg reicht von der niederländischen Grenze bis nach Stade sowie im Süden vom Emsland und Oldenburger Münsterland bis zur deutschen Grenze auf See nördlich der Ostfriesischen Inseln. Rund 600 Zöllnerinnen und Zöllner betreuen damit ein mehr als 12.100 Quadratkilometer großes Gebiet. Allein 2018 konnten 1.900 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten durch die Arbeit der Behörde eingeleitet werden. 2.000 Verfahren wurden im gleichen Zeitraum abgeschlossen. In nahezu 1.000 Fällen fanden die Zöllnerinnen und Zöllner Rauschgift bei ihren Kontrollen, insgesamt 17 Kilogramm.