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Presse

Geplante BAföG-Steigerung um bis 17 Prozent ist ein deutliches Wort

Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Januar über ein 26. BAföG-Änderungsgesetz bringt die Bundesregierung weitreichende Änderungen auf den parlamentarischen Weg. Ziel ist es, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, eine Trendumkehr beim BAföG zu erreichen. Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU), Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie in der Enquetekommission Berufliche Bildung, dazu: „Die Änderungen sollen schon zu Beginn des nächsten Schuljahres bzw. Wintersemesters wirksam werden. Ich sehe gute Chancen für den weiteren parlamentarischen Weg, diese so weitreichenden Änderungen erfolgreich abzuschießen. Auch Familien, die bislang knapp über den Einkommensgrenzen liegen, sollen in Zukunft vom BAföG profitieren. Darüber hinaus gibt es weitere erhebliche Verbesserungen, vor allem mit Blick auf die schwierige Wohnungssituation für Studierende, Schülerinnen und Schüler in Ballungsgebieten und attraktiven Hochschulstandorten wie Oldenburg. Auch wollen wir die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge anheben, ebenso die Einkommensfreibeträge. Wenn wir diese Wege gehen, werden wieder deutlich mehr Studierende, Schülerinnen und Schüler vom BAföG profitieren. Das erhöht die Chancen für jungen Menschen und hilft am Ende auch der Wirtschaft bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs.“

Den veränderten Bedingungen auf dem Wohnungsmarkt begegnet die BAföG-Novelle durch Anhebung der Bedarfssätze in zwei Stufen zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn jeweils 2019 und 2020, und zwar zunächst um fünf und dann nochmals um zwei Prozent. Zusätzlich wird der Wohnzuschlag für Studierende, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, überproportional von bisher 250 auf künftig 325 Euro monatlich erhöht. Darüber hinaus sollen die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge steigen; zusätzlich wird dabei auch der seit 2015 mögliche kassenindividuelle Zusatzbeitrag berücksichtigt. Erstmals wird zudem für Auszubildende ab dem 30. Lebensjahr, die freiwillig versichert sind, ein entsprechend höherer pauschaler Zuschlag gewährt. Insgesamt steigt damit der Höchstbetrag der Förderung von heute 735 Euro bis auf 861 Euro im Jahr 2020 – ein Plus von gut 17 Prozent.

Im Weiteren werden die Einkommensfreibeträge in drei Stufen angehoben, zeitgleich mit den Bedarfssatzanhebungen 2019 um sieben Prozent, 2020 um drei Prozent und darüber hinaus auch nochmals zum Schuljahres- bzw. Wintersemesterbeginn 2021 um sechs Prozent. „Wir erreichen damit die im Koalitionsvertrag angekündigte Trendumkehr und können bis 2021 rund 100.000 Studierende und Schüler zusätzlich fördern“, so Albani weiter.

Überdies will die Bundesregierung Verschuldensängsten wirksamer begegnen, die von der Aufnahme eines Studiums abhalten könnten. Deshalb ist geplant, die bisher im BAföG vorgesehene Schuldendeckelung auf maximal 10.000 Euro in eine zeitliche Begrenzung der Rückzahlungsverpflichtung umzuwandeln. Dabei wird die Rückzahlungspflicht auf maximal 77 monatliche Raten begrenzt. Das bisherige verzinsliche Bankdarlehen der KfW (insbesondere als sogenannte „Hilfe zum Studienabschluss“ nach Überschreiten der Regelstudienzeit) wird abgeschafft. Es wird in eine Förderung durch zinsfreies Staatsdarlehen (Volldarlehen) überführt.

Schließlich wird eine ganz neue Regelung zum Erlass des Darlehens nach spätestens 20 Jahren eingeführt, wenn es Darlehensnehmern trotz redlichen Bemühens nicht gelingt, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Damit haben auch Darlehensnehmer Rechts- und Planungssicherheit, die über eine längere Zeit in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Insgesamt sind Leistungsverbesserungen im BAföG von zusätzlichen 1,233 Milliarden Euro in dieser Wahlperiode vorgesehen.