arrow-leftarrow-rightbubblecalendarcircle-updownload2facebookfile-emptyfile-excelfile-pdffile-wordmenuheartlablinklocationmenuminusnew-tabplusshareyoutube
Zum Seiteninhalt springen

Presse

Ehrenamt stärken: noch 2021

Nach dem Willen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion soll der Bundestag noch 2021 ein eigenständiges Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts beschließen. Stephan Albani, Bundestagsabgeordneter für die Stadt Oldenburg und das Ammerland, zum Beschluss seiner Faktion vom Abend des 16. Juni: „Nach den zwei größeren Reformen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und Ehrenamts sind wir es dem Ehrenamt gerade in der Krisenzeit schuldig, unsere Versprechen für die Wahlperiode auch umzusetzen. Das Ehrenamtsgesetz 2021 hat keinen passenderen Zeitpunkt als jetzt. Höhere Übungsleiterfreibeträge, höhere Freigrenzen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und viele weiteren Maßnahmen: All das stabilisiert die Vereine und ehrenamtlichen Institutionen, gibt den Helferinnen und Helfern Sicherheit. Auch auf diese Weise können wir den Ehrenamtlichen in unserem Land unsere Anerkennung erweisen.“

Freibeträge deutlich rauf

Insbesondere soll der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Zudem wollen CDU und CSU im Bundestag die Ehrenamtspauschale von 720 Euro auf 840 Euro anheben. Die Erhöhung soll dabei all diejenigen Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die nicht in den Anwendungsbereich des Übungsleiterfreibetrags fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren. Hierzu zählen zum Beispiel Schriftführerinnen und Schriftführer oder Kassenwarte von gemeinnützigen Vereinen.
Auch strukturell möchten die Parlamentarier von CDU und CSU Vereinen das Engagement erleichtern. So soll die Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden. Für Sachspenden an gemeinnützige Vereine will die Union die Umsatzsteuer streichen.

Vereine: mehr Freiheit bei den Finanzen

Um Bürokratie weiter abzubauen plant die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200 Euro auf 300 Euro anzuheben. Geldzuwendungen können dann durch den Überweisungsbeleg oder den Kontoauszug nachgewiesen werden, wenn der Verein begünstigt ist. Überdies will die Unionsfraktion kleine Vereine bei der Mittelverwendung entlasten. „Derzeit müssen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel innerhalb von zwei Jahren verwenden. Diesen Zeitraum wollen wir für kleine Vereine auf fünf Jahre verlängern“, so Albani weiter.