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Presse

Stephan Albani posiert vor einem alten Bauernhaus

Corona: Plan zum Immunitätsnachweis gestrichen

Mit Blick auf die am Donnerstag, 7. Mai, im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung stehende 1. Lesung zum „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sagt Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU): „Es bleibt die Aufgabe der Politik, die Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen ganz besonders in den Blick zu nehmen, wenn sie Grundrechte einschränken und Fragen der Verhältnismäßigkeit aufwerfen. Seit Ende der vergangenen Woche haben mich sowohl im Wahlkreis, als auch in Berlin außerordentlich viele Zuschriften und Anrufe zum Thema Immunitätsnachweis erreicht. Die zum Teil massive Kritik von Bürgerinnen und Bürgern richtete sich gegen Passagen im Entwurf über das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.“

Der Entwurf sah vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann. Albani dazu: „Im Grunde ist das erst einmal positiv, denn mit diesem Gedanken soll vielen Menschen möglichst viel Freiheit belassen werden. Aber: Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragen werden kann. Derzeit kann wissenschaftlich aber nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, ob durch vorhandene Antikörper, etwa wegen einer überstandenen Infektion, eine ausreichende Immunität vorhanden ist. Auch eine fehlende Ansteckungsfähigkeit aufgrund eines ausreichenden Impfschutzes kann derzeit nicht sichergestellt werden, da kein Impfstoff zur Verfügung steht.“

Stephan Albani regt intensive Diskussion an

Der Gesetzentwurf sah im Detail eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (§ 22 Infektionsschutzgesetz) und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor. Da es derzeit noch offene Fragen zu einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gibt, wurde die entsprechende Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Albani weiter: „Das ist richtig so. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden weiter sehr genau prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung angemessen und wirksam sind. Wie man eine Immunität gegen das Corona-Virus vertretbar dokumentieren könnte, wird auch in Zukunft kritisch zu diskutieren sein.“