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Presse

Vorschlag beschlossen: 40 Millionen Euro für Prüfungsvorbereitung von Azubis

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung (17. März) die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Dabei wurden wichtige Anregungen von Stephan Albani, Bundestagsabgeordneter aus dem Wahlkreis Oldenburg- Ammerland, aufgegriffen. In zahlreichen Gesprächen in Betrieben und mit den Kammern in Oldenburg-Ammerland wurde Stephan Albani auf die Sorgen und Schwierigkeiten während der Pandemie und insbesondere Probleme von Auszubildenden in der Prüfungsvorbereitung hingewiesen. Als Obmann und Berichterstatter für Berufliche Bildung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es ihm gelungen eine Förderung von 40 Millionen Euro für Prüfungsvorbereitungsleistungen zu erreichen. Zudem wird die Beantragung der Förderung für Betreibe erleichtert und die Prämien auf 4.000 Euro bei gleichbleibender und 6.000 Euro für mehr Auszubildende verdoppelt. Die neue Richtlinie gilt ab dem 1.Juni.

Dazu erklärt Stephan Albani:

„Die Pandemie führt zu enormen Belastungen, auch auf dem Ausbildungsmarkt. Ich bin heute sehr froh, dass wir für junge Menschen in der Pandemie ein Zeichen setzen, dass die duale Ausbildung auch in schwierigen Zeiten fortgesetzt werden kann. Wir sichern Ausbildungsplätze durch Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten und unterstützen nun auch Auszubildende, die zur Vorbereitung von Prüfungen externe Kurse belegen. Gleichzeitig werden wir bessere digitale Angebote schaffen, um jungen Menschen die Entscheidung für eine duale Ausbildung zu erleichtern.“

Zum Hintergrund – Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Weiterentwicklung zur Unterstützung von Unternehmen und Auszubildenden 2021/2022

Mit Kabinettbeschluss vom 24. Juni 2020 hat die Bundesregierung das Bundesprogramm „Ausbil­dungsplätze sichern“ beschlossen und damit Betrieben, Auszubildenden und Ausbildungsinteressier­ten ein deutliches Signal gegeben, dass die Corona-Krise nicht zu einer Ausbildungskrise werden darf.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt und die Wirksamkeit des in zwei Förderrichtlinien umgesetzten Programms (in Kraft getreten am 1. August 2020 bzw. 31. Oktober 2020) werden kontinuierlich beo­bachtet und bewertet. Auf Basis der Auswertungen wird das Bundesprogramm nunmehr zur Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung verlängert und weiterentwickelt, um dem Verlauf der Pandemie und den sich daraus ergebenden Unterstützungsbedarfen der ausbildenden Betriebe Rechnung zu tra­gen. Der Grundsatz einer Pandemie-bedingten Unterstützung von Ausbildung als Sondermaßnahme bleibt bei den Anpassungen des Bundesprogrammes uneingeschränkt bestehen. Die von BMBF und BMAS vorgeschlagenen neuen Regelungen sollen am 17.03.2021 im Kabinett beschlossen werden.

Die Umsetzung des Bundesprogramms wird weiterhin in zwei Förderrichtlinie erfolgen. Wie bisher umfasst die Erste Förderrichtlinie Ausbildungsprämien bei Erhalt bzw. Erhöhung des Ausbildungsplatzniveaus, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahme­prämien bei Pandemie-bedingter Insolvenz; die Zweite Förderrichtlinie zielt auf die Unterstützung von Auftrags- und Verbundausbildung.

Einige der neuen Regelungen werden aber übergreifend für beide Richtlinie gelten:

  • Ausweitung der anspruchsberechtigten Unternehmen auf Betriebe mit bis zu 499 Mitarbei­tenden (keine Größenbeschränkung bei Übernahmeprämie und Interimsausbilder bei Auf­trags- und Verbundausbildung).
  • Anpassung der Kriterien der erheblichen Corona-Betroffenheit an die aktuellen Konditionen der BMWi-Überbrückungshilfen: von der Bundesagentur für Arbeit geleistetes Kurzarbeiter­geld in einem Zeitraum seit Januar 2020 oder Umsatzrückgang um 30 % in einem Monat im Vergleich zum entsprechenden Monat in 2019.
  • Anpassung der Laufzeit aller Fördermaßnahmen an das Ausbildungsjahr 2021/2022.

Für die Erste Förderrichtlinie ergeben sich darüber hinaus folgende Neuerungen:

  • Ab 01.06.2021 Verdoppelung der Prämienhöhe auf 4.000 Euro bei Erhalt des Ausbildungsni­veaus (Ausbildungsprämie) und auf 6.000 Euro bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus (Ausbil­dungsprämie plus).
  • Verdoppelung der Übernahmeprämie auf 6.000 Euro.
  • Ausweitung der Übernahmeprämie auf den zusätzlichen Fall einer Kündigung der/des Aus­zubildenden oder eines einvernehmlichen Auflösungsvertrages, weil der ursprüngliche Ausbil­dungsbetrieb die Ausbildung Pandemie-bedingt nicht fortsetzen kann.
  • Zusätzlich zum Zuschuss zur Ausbildungsvergütung auch Bezuschussung der Ausbilderver­gütung zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden. Berücksichtigungsfähige Vergü­tung max. 4.000 Arbeitnehmer-Brutto zzgl. 20 % Arbeitgeber-Zuschuss pro Monat, anteilig max. 50 %. Bei ausbildenden Geschäftsführern werden 2.500 Euro als Bemessungsgrundlage angesetzt.
  • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Auftrags- und Verbundausbildung, die nicht über die Zweite Förderrichtlinie gefördert wird, sowie bei Teilnahme an externem Prüfungsvorbereitungslehrgang für eine 2021 ganz oder teilweise abzulegende Abschlussprüfung.
  • Neuer „Lockdown-II-Sonderzuschuss“ für ausbildende Kleinstunternehmen in Höhe von einmalig 1.000 Euro für jede/n Auszubildende/n, wenn Kleinstunternehmen Pandemie-be­dingt seit November 2020 seine Geschäftstätigkeit ganz oder weitgehend einstellen musste.

Die berechneten Kosten für die geänderte Erste Förderrichtlinie sind durch die für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 410 Millionen Euro und durch die für das Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 164 Millio­nen Euro gedeckt.

Für die Zweite Förderrichtlinie zur Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung ergeben sich dar­über hinaus folgende Regelungen:

  • Prämie wird alternativ entweder an Stammausbildungsbetrieb oder an Interimsausbildungsbetrieb / Überbetriebliche Berufsbildungsstätte (ÜBS) / Ausbildungsdienstleister gezahlt; Antragsberechtigte verständigen sich über Antragstellung.
  • Für Interimsausbilder keine Unternehmensgrößenbegrenzung.
  • Förderhöhe pro jede(n) Auszubildende(n) 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro.
  • Senkung der Mindestdauer der geförderten Auftrags- und Verbundausbildung auf vier Wochen; Aufteilung auf mehrere, nicht zusammenhängende Zeiträume möglich.
  • Förderung mehrerer Auftrags- oder Verbundausbildungen bis zu einer Gesamthöchst-
    grenze von 8.100 Euro je Auszubildender/n möglich.

Gegenstand der geförderten Auftrags- oder Verbundausbildung kann künftig auch ein Zu­schuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge (auch digitale Angebote) für Auszubildende des Stammausbildungsbetriebs sein. Für diese Fallgruppe gelten die folgen­den besonderen Rahmenbedingungen:

  • Gefördert wird ab Inkrafttreten der geänderten Förderrichtlinie die Zurverfügungstellung von Teilnahmemöglichkeiten an externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubil­dende, die im Laufe des Jahres 2021 voraussichtlich ganz oder teilweise ihre Abschluss­prüfung ablegen werden, durch den Stammausbildungsbetrieb.
  • Antragsberechtigt ist nur der Stammausbildungsbetrieb.
  • Die Zuschusshöhe beträgt 50 Prozent des dem Stammausbildungsbetrieb für die Prü­fungsvorbereitung in Rechnung gestellten Entgelts, maximal 500 Euro pro teilnehmende(n) Auszubildende(n).
  • Der Zuschuss wird für jede(n) Auszubildende(n) im Jahr 2021 nur einmal gezahlt.
  • Die Förderung ist abhängig von der regelmäßigen Teilnahme der/des Auszubildenden an der Prüfungsvorbereitung.
  • Die Teilnahme am Prüfungsvorbereitungskurs muss der/dem Auszubildenden ohne Ei­genbeteiligung am Entgelt durch den Stammausbildungsbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Stammausbildungsbetrieb kann, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen,
    für die Dauer des Prüfungsvorbereitungslehrganges auch einen Zuschuss zur Ausbil­dungsvergütung nach Punkt 2.3 der Ersten Förderrichtlinie beantragen.

Anträge auf Förderungen nach der Zweiten Förderrichtlinie können bis zum Ablauf des 31. März 2022 gestellt werden.

Für die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung werden im Einzelplan 30 des Bundeshaus­halts Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 90 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2021 und 36 Mio. Euro in Form von Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Davon werden bis zu 40 Mio. Euro für die Förderung von Prüfungsvorbereitungsleistungen vorgesehen.

Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist ein zentraler Beitrag der Bundesregierung zur Stützung des Ausbildungsmarkts in der Pandemie. Begleitend engagieren sich auch die übrigen Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung, um Jugendliche und Betriebe für eine duale Berufsausbildung zu sensibilisieren und zu gewinnen, etwa mit dem geplanten „Sommer der Berufsbildung“.