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Presse

Stromtrassen: Gesetzesnovelle berücksichtigt Forderungen von Bürgerinitiativen

„Beim beschleunigten Ausbau der Stromnetze im Rahmen der Energiewende werden wir die unterschiedlichen Interessen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Energieversorger und Trassenbetreiber in Zukunft noch stärker berücksichtigen.“ Das sagt Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU) mit Blick auf die in der letzten Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedete Novelle des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle). Vier Punkte sind Stephan Albani mit Blick auf das Ammerland und die Stadt Oldenburg besonders wichtig: Die Novelle macht einen deutlichen Schritt auf die Interessen der Bürgerinitiativen zu. Zweitens können auch Wind- und Solaranlagen künftig in der Nähe eines Netzengpasses abgeschaltet werden, wodurch erhebliche Kosten für die Stromverbraucher gespart werden. Drittens fallen Entschädigungszahlungen für die Land- und Forstwirtschaft auf Druck der CDU höher als bislang aus. Und überdies gibt der Bund den Startschuss für die Einrichtung eines Artenschutzportals, um Trassenführungen noch konfliktfreier planen zu können.“

Verbesserung der Akzeptanz für den Netzausbau
Um die Akzeptanz für den Netzausbau in der Bevölkerung zu verbessern, werden mit der NABEG-Novelle sogenannte Verschwenkungen der bisherigen Trassenverläufe erleichtert. Gegenwärtig führen Bestandstrassen, für die eine Ertüchtigung oder ein erheblicher Kapazitätsausbau geplant sind, oftmals sehr dicht an der Wohnbebauung vorbei. Durch die Neuformulierung des Trassenbegriffs soll es nun ermöglicht werden – sowohl auf Ebene der Übertragungsnetze als auch auf Ebene der Verteilnetzbetreiber – unbürokratische Lösungen mit den Anwohnern zu finden, ohne völlig neue Planungen für die Trassen auszulösen. Zudem besteht für Leitungen, die bisher nach Landesrecht genehmigt wurden, die Möglichkeit, diese ebenfalls zu verschwenken. Doppelte Leitungsführungen können so vermieden werden. Mit der Gesetzesnovelle wird zudem klargestellt, dass für das Vorhaben Ultranet die Bundesfachplanung verpflichtend durchzuführen ist. Dies war eine wichtige Forderung vieler Bürgerinitiativen vor Ort.

Entschädigungen für die Land- und Forstwirtschaft
Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. Deswegen wird durch die NABEG-Novelle ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Grundstückseigentümer sowie der Land- und Forstwirte geschaffen. Stephan Albani dazu: „Dass die bisherige Regelung nun bundesweit vereinheitlicht wird, schafft die gewünschte Rechtssicherheit bei den Betroffenen. Land- und Forstwirte, die auf ihren Flächen Dienstbarkeiten für die Verlegung und den Betrieb von Stromleitungen beim Netzausbau gewähren, erhalten ab sofort höhere Entschädigungen. Bei Freileitungen steigen sie von bisher 20 auf 25 Prozent und bei Erdkabeln von 30 auf 35 Prozent. Auch haben wir als Union durchgesetzt, dass der sogenannte Beschleunigungszuschlag von 50 auf 75 Prozent der Dienstbarkeitsentschädigung angehoben wurde.“

Die Zahlung für die Dienstbarkeit erfolgt in aller Regel als Einmalzahlung. In der Praxis schließen die Netzbetreiber in über 95 Prozent der Fälle mit den jeweiligen Eigentümern Verträge über die Nutzungsrechte an den jeweiligen Grundstücken, so dass es nicht zu einem Enteignungsverfahren kommt. Diese Vereinbarungen beruhen sehr häufig auf Rahmenvereinbarungen zwischen den Netzbetreibern und den Interessenverbänden. Diese vertraglich vereinbarten Entschädigungen sind deutlich höher als Entschädigungen aufgrund von Enteignungsverfahren. Der Beschleunigungszuschlag wird gezahlt, wenn es zu einer Einigung anstelle einer Enteignung kommt.

Einbeziehung der erneuerbaren Energien und von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ins Redispatch
Gutachten belegen, dass sich durch die Einbeziehung von erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen in Maßnahmen zur Absicherung der Netzstabilität (Redispatch) zehn Prozent der derzeitigen Netzausgleichskosten einsparen lassen. Mit einer entsprechenden Anpassung auch des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird dieser Erkenntnis im Rahmen dieser Novellierung jetzt Rechnung getragen. Stephan Albani dazu: „Statt Kohle- oder Kernkraftwerke hoch- oder runterzufahren, die oftmals weit vom betreffenden Netzengpass entfernt sind, können nunmehr im Bedarfsfall unter bestimmten Voraussetzungen auch Wind- oder Solaranlagen in der Nähe eines Netzengpasses abgeschaltet werden. In den kommenden Jahren können dadurch die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte um rund 200 Millionen Euro jährlich entlastet werden.“

EEG-Entlastung der Industrie keine Beihilfe
Aufgrund des neuen Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2019, wonach die EEG-Entlastung der Industrie keine Beihilfe ist, eröffnet sich nunmehr die Möglichkeit, die KWK-Anlagen weiterhin von der EEG-Umlage zu entlasten. „Als CDU/CSU-Bundestagfraktion hatten wir gefordert, diese neue Bewertung des höchsten europäischen Gerichtes sinnvollerweise umgehend in die NABEG-Novelle einfließen zu lassen. Leider war die SPD dazu nicht bereit. Zumindest konnten wir uns mit dem Koalitionspartner aber darauf verständigen, gemeinsam zu beantragen, dass das Bundeswirtschaftsministerium noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Vorschlag vorlegt. Als CDU/CSU-Fraktion im Bundestag werden wir uns daher weiter stark dafür machen, möglichst schnell Rechtssicherheit für die betroffenen KWK-Anlagen zu erhalten“, so Albani weiter.

Startschuss für die Einrichtung eines Artenschutzportals
Der zusammen mit dem Gesetz beschlossene Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht weiterhin vor, dass ein Internet-Artenschutzportal eingerichtet wird. Zweck des Portals ist es, Vorhabenträgern den Zugang zu natur- und artenschutzrelevanten Informationen zu erleichtern. Hierdurch sollen Doppeluntersuchungen für die meist langwierigen naturschutzrechtlichen Prüfungen eines Vorhabens vermieden werden. Auf dem Portal sollen ortsbezogene Informationen zusammengetragen werden, die den Schutzstatus von Gebieten sowie das Vorkommen besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten enthalten. Zum Aufbau des Artenschutzportals wird die Bundesregierung aufgefordert, mit den relevanten Akteuren den Austausch über die Einrichtung eines Internet-Artenschutzportals aufzunehmen und dem Deutschen Bundestag im 4. Quartal dieses Jahres über den konzeptionellen Stand und den Zeitplan zur technischen Umsetzung zu berichten.