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Presse

Milliarden für die Digitalisierung der Schulen

Rauchzeichen gab es am Ende der gestrigen Sitzung des Bund-Länder-Vermittlungsausschusses nicht, aber die Entscheidung war dennoch historisch: Mit dem Kompromiss zur Grundgesetzänderung darf der Bund künftig Bildungseinrichtungen unabhängig von der Haushaltslage der Kommune finanziell fördern. Dank dem geänderten Grundgesetzartikel 104c können nun die mit dem Digitalpakt Deutschland vorgesehenen Milliardeninvestitionen in die Digitalausstattung deutscher Schulen fließen. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Albani (CDU) begleitet den Digitalpakt als Mitglied des Bildungs- und Forschungsausschusses von Anfang an und zeigte sich sehr erleichtert über den Kompromiss: „Nach wochenlangem Hoffen freue ich mich nun, die Schulen in meinem Wahlkreis über die neue Förderung zu informieren! Zwischen Bund und Ländern musste ein dickes Brett gebohrt werden, aber der Durchbruch ermöglicht nun eine beispiellose Milliardeninvestition in unser Bildungssystem. Es gilt nun von allen Seiten sicher zu stellen, dass die Mittel zeitnah und vollständig bei den Kommunen und Schulträgern ankommen.“ Am heutigen Donnerstag will der Bundestag die Einigung beschließen und der Bundesrat wird bei der Sitzung am 15. März darüber abstimmen.

Die im Digitalpakt enthaltenen fünf Milliarden Euro sind ein zentrales bildungspolitisches Vorhaben der Großen Koalition und werden für schnelles Internet in allen Schulräumen über Verkabelung und WLAN-Ausleuchtung und wichtige Anschaffungen im Klassenraum sorgen. 3,5 Milliarden sollen noch bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2021 investiert werden. Förderfähig sind so digitale Arbeitsgeräte wie interaktive Tafeln oder – speziell im Berufsschulkontext – VR-Brillen. Schüler-Endgeräte wie Tablets werden nur im Ausnahmefall und nur als Klassensatz gefördert, da der Digitalpakt ein Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung darstellt. Die genaue Ausgestaltung der Förderung regelt das jeweilige Land in einer eigenen Förderrichtlinie und kümmert sich gemeinsam mit der Kommune um das pädagogische Konzept, die Qualifizierung von Lehrkräften und Betreuung sowie Wartung der neuen Digitalausstattung. Die Umsetzung erforderte jedoch eine Grundgesetzänderung, da der Bund bislang nur Schulen in finanzschwachen Kommunen fördern durfte. Ende November stimmte der Bundestag nach Ergänzungen der Regierungsvorlage mit der nötigen Zweidrittelmehrheit für die Reform. Die Länder verweigerten der Reform jedoch Mitte Dezember 2018 im Bundesrat die notwendige Zustimmung und riefen den gemeinsamen Vermittlungsausschuss zur Klärung an.

Für Aufregung bei der Länderseite sorgte die neue Regelung, dass alle Bundesförderprogramme nach dem Digitalpakt von den Ländern mit einem vergleichbaren Mitteleinsatz unterstützt werden. Stephan Albani, der selbst an diesen Verhandlungen beteiligt war, hält diesen Vorschlag für grundsätzlich richtig, denn: „Als Bundespolitiker machten wir in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Bundesförderungen. So wurden die Bafög-Kosten im Jahr 2015 vollständig vom Bund übernommen und die Länder dazu verpflichtet, ihre frei werdenden Mittel in Schulen und Hochschulen zu investieren. In Niedersachsen floss das Geld jedoch in den Ausbau der U3-Kinderbetreuung – obwohl wir hierfür andere Maßnahmen geschaffen hatten. Dasselbe geschah mit den Milliarden für den sozialen Wohnungsbau. Wenn Bundesmittel anders als ursprünglich gedacht verwendet werden, um Wunschprojekte von Landesregierungen zu finanzieren, ist das keine vertrauensfördernde Maßnahme. Besonders wichtig ist mir, dass die erzielte Einigung an dem Grundsatz der Kofinanzierung durch die Länder festhält. Auch wenn es dabei keine hälftige Aufteilung mehr geben soll, ist es den Ländern nicht möglich ihre Ausgaben zu reduzieren, wenn es neue Mittel vom Bund gibt.“

Ein weiterer Streitpunkt betraf die sogenannte Bildungshoheit der Länder: Die Reform sollte dem Bund auch Investitionen in die Qualität von Bildungseinrichtungen ermöglichen. Die Länder befürchteten dadurch eine Mitbestimmung ihrer Schulpolitik aus Berlin. Der Kompromiss sieht nun Bundesmittel zur Steigerung der Leistungsfähigkeit im Bildungsbereich vor. Damit darf der Bund nun die an Schulen notwendigen IT-Administratoren oder die Digitalqualifikationen von Lehrkräften fördern. Strittig blieben bis zum Schluss die Kontrollrechte des Bundes bezüglich der Mittelverwendung durch die Länder. Gemäß des nun erzielten Kompromisses gibt es Berichtspflichten für die Länder im Bildungsbereich. Stephan Albani MdB dazu: „Damit sind alle Hindernisse abgeräumt und beiden Seiten die notwendigen Zugeständnisse gemacht worden. Ich erwarte nun eine zeitnahe Ausschreibung!“