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Presse

Bund entlastet niedersächsische Kommunen um 11,6 Milliarden Euro!

Stephan Albani vermittelt Termin im Ammerland

Berlin – Die konsequente Entlastung von Gemeinden, Städten und Landkreisen gehört zu den finanziellen Prioritäten des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD. Am heutigen Donnerstag beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung zwei entsprechende Gesetzesentwürfe, die bei Inkrafttreten die Kommunen um 6 Milliarden Euro bis 2017 entlasten. 

Alle bisherigen und zukünftigen Entlastungszahlungen zusammengenommen, entlastet der Bund das Land Niedersachsen und seine Kommunen allein im Jahr 2015 um etwa 1,9 Milliarden Euro. Noch deutlicher fällt die Gesamtentlastung für den Zeitraum 2010 bis 2018 aus: Rund 11,6 Milliarden Euro schultert der Bund und sorgt damit für den überfälligen Investitionsspielraum bei den Kommunen.

„Ein wirklich tolles Ergebnis, das wir in Berlin im Sinne unserer Gemeinden, Städte und Landkreise erkämpft haben. Aufgrund der Entlastung von Pflichtzahlungen wie der Grundsicherung im Alter, können Ammerland, Oldenburg, Bad Zwischenahn und Co. nun Investitionen in die Zukunft vornehmen!“, freut sich der Bundestagsabgeordnete Stephan Albani. „Das ist keine Selbstverständlichkeit: Ohne diese Maßnahmen hätte der Bund deutlich früher einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Verschuldung erreicht. Doch was im Koalitionsvertrag steht, gilt es auch umzusetzen!“
Dennoch: Gemäß des deutschen Föderalismus können nur die Länder ihre Kommunen unmittelbar finanziell entlasten. Die Zahlungen des Bundes gehen daher zunächst an die Länder. Deshalb fordert der Oldenburger und Ammerländer Abgeordnete: „Das Land Niedersachsen muss die Mittel nun auch im Sinne des Bundes an die Kommunen weitergeben!“

Hintergrund:

Konkret sehen „Nachtragshaushaltsgesetz 2015“ und das „Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern“ folgende Maßnahmen vor: Die Schaffung eines sogenannten „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ab 2015, weitere 1,5 Milliarden Euro an Bundesmitteln für die Stärkung der kommunalen Investitionskraft im Jahr 2017 und insgesamt 1 Milliarde Euro für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen in 2015 und 2016. Damit steht den deutschen Kommunen bei Inkrafttreten der Gesetze eine weitere Entlastung von insgesamt 6 Milliarden Euro bis 2017 ins Haus.