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Koalition stärkt deutsche Flagge in der Seeschifffahrt
Bundestagsabgeordnete Albani, Grotelüschen und Kammer begrüßen beschlossene Steuererleichterungen
Berlin – Die unionsgeführte Koalition will sich nicht damit abfinden, dass immer mehr Schiffe deutscher Eigner unter fremder Flagge laufen. Besonders unterstützt wird diese Forderung von den Oldenburger CDU-Bundestagsabgeordneten Astrid Grotelüschen, Stephan Albani und Hans-Werner Kammer. „Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, seemännische Ausbildungs- und Arbeitsplätze und maritimes Knowhow in Deutschland zu erhalten“, so Hans-Werner Kammer, der Schifffahrtsexperte der Unionsfraktion.
Wie im Oktober 2015 bei der Nationalen Maritimen Konferenz in Bremerhaven angekündigt, hat der Bundestag am gestrigen Donnerstag den Lohnsteuereinbehalt angehoben. Reeder müssen die Lohnsteuer ihrer Angestellten auf deutschen Schiffen nicht mehr an den Fiskus abführen. Bislang dürften die Reeder nur 40 Prozent der Steuer einbehalten. „Diese Maßnahme senkt die Lohnnebenkosten eines Schiffes unter deutscher Flagge erheblich. So stärken wir den maritimen Standort“, erläutert die Abgeordnete Astrid Grotelüschen aus dem Wirtschaftsausschuss. „Gleichwohl wird diese Maßnahme wohl nicht ausreichen, den massiven Kostennachteil der deutschen Flagge im internationalen Vergleich auszugleichen“, ergänzt Kammer. Weitere Maßnahmen müssten folgen, sind sich die beiden Abgeordneten mit ihrem Kollegen Stephan Albani einig. Schließlich hängen rund 480.000 Arbeitsplätze von der deutschen Schifffahrt ab!
Der Bildungs- und Forschungsfachmann Albani betont die Bedeutung der deutschen Flagge für den Standort Deutschland: „Ohne Schiffe unter deutscher Flagge sind die Chancen deutscher Seeleute auf diesem internationalen Arbeitsmarkt noch geringer als heute und es fehlen Bordplätze in der nautischen Ausbildung. Wir sind aber dringend auf Seeleute angewiesen, z.B. als Lotsen und Experten in Schiffbau und Meerestechnik. Deutschland darf daher in diesem Bereich nicht den Anschluss verlieren.“
Hintergrund
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt (Drs. 18/6679)
- Seeleute müssen für ihr Gehalt in voller Höhe Lohnsteuer entrichten – wie auch alle anderen Arbeitnehmer in Deutschland
- Aber: Nach § 41a Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes braucht ein Arbeitgeber von Seeleuten auf deutschflaggigen Schiffen nicht die volle Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen, sondern bislang nur 60 Prozent davon
- Die restlichen 40 Prozent der Lohnsteuer dürfen Reeder für sich behalten, um damit die höheren Kosten beim Betrieb eines Schiffes unter deutscher Flagge auszugleichen
- Bisher sorgte der Lohnsteuereinbehalt bei deutschen Schifffahrtsunternehmen für einen jährlichen Vorteil von rund 20 Millionen Euro
- Das neue Gesetz ändert die gesetzlichen Bestimmungen und führt eine befristete Erhöhung des bereits vorhandenen Lohnsteuereinbehalts von 40 auf 100 Prozent ein. Dies gilt für die 60 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes
- Damit steigt der Vorteil der Reeder rechnerisch auf bis zu 50 Millionen Euro im Jahr
- Zudem werden die Reeder auch bei den bürokratischen Pflichten entlastet, indem sie die Lohnsteuer ihrer Angestellten nicht mehr an die jeweils zuständige Finanzbehörde abführen müssen