Presse
Gigabitausbau im ländlichen Raum wird ab August entbürokratisiert
Berlin / Bad Zwischenahn – Kommunen ohne Breitbandanbindung können ab sofort auf deutlich einfacherem Wege Fördermittel für die Anbindung ans Glasfasernetz beantragen. Darauf weist Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU) hin: „Eine ganze Reihe bürokratischer Hürden werden zum 1. August für Gemeinden, die lediglich über Kupferanbindungen verfügen, abgeschafft. Ab dann ist zum Beispiel kein Wirtschaftlichkeitsvergleich mehr notwendig, auch keine detaillierter Finanzplan, um Fördermittel für Projekte beim Bund zu beantragen. Auch die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs wird abgeschafft und viele weitere bürokratische Hürden abgebaut. Bis Ende des Jahres können Kommunen Gelder für die Umstellung auf Glasfaseranbindung beantragen. Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird dabei auf 30 Millionen erhöht.“
Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder sei dabei nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen. Alle noch nicht im Verfahren befindlichen Kommunen hätten die Möglichkeit, noch einen Antrag stellen. Jeder Kommune werde über die Antragsdatenbank eine „Weiße-Flecken-Karte” bereitgestellt, die sie direkt für das Markterkundungsverfahren nutzen kann. Anträge können ab dem 01.08.2018 über www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden.
Mit der neuen Förderrichtlinie schafft der Bund die Rahmenbedingungen für den Gigabitausbau im ländlichen Raum und in kleinen bis mittleren Gemeinden. Informationen sowie die neue Förderrichtlinie werden bis zum 01.08.2018 unter www.bmvi.de bereitgestellt.
Foto: Stephan Albani und der Ammerländer Baudezernent Dr. Thomas Jürgens bei der Übergabe von Breitbandausbau-Förderbescheiden des BMVI im Herbst 2016.