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Presse

Die Corona-Hilfen des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen werden verlängert. Die nun bis Ende Juni 2021 geltende Regel tritt am 11. Dezember in Kraft. Bundestagsabgeordneter Stephan Albani (CDU), Mitglied der Enquete-Kommission für Berufliche Bildung und Obmann seiner Bundestagsfraktion im Bildungsausschuss, dazu: „Die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung während der Corona-Zeit haben dazu beigetragen, dass der ganz große Schock auf dem Ausbildungsmarkt ausgeblieben ist. Allerdings haben wir von den Verbänden fundierte Rückmeldungen erhalten, dass das Förderprogramm präzisiert werden muss, um die Ausbildung weiter zu stabilisieren. Zum Jahreswechsel setzen wir das entsprechende Signal, weil die berufliche Zukunft junger Menschen von allergrößter Bedeutung ist.“

Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit „Ausbildungsprämien“ und „Ausbildungsprämien plus“ gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr). Die Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).

Förderung unabhängig von den Betriebsgrößen

Künftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen. Übernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Solche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020). Auch die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).

Interessenten können die Förderung – auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen – unkompliziert bei den Agenturen für Arbeit beantragen. Formulare und Hinweise gibt es auf der Internetseite der Arbeitsagentur.

Weitere Informationen finden sich beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.