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Mehr Aufstiegschancen durch neues Berufsbildungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat heute, 24. Oktober, mehrheitlich die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Dazu erklärt Stephan Albani, CDU-Bundestagsabgeordneter für Oldenburg und das Ammerland: „Ich freue mich sehr, dass wir das Berufsbildungsgesetz jetzt verabschieden konnten. Mit dem Gesetz zeigen wir jungen Menschen Karrierewege in der Beruflichen Bildung auf. Wir steigern damit insgesamt die Attraktivität der Dualen Ausbildung und anschließenden Aufstiegsqualifikationen. Wir von der Union machen Ernst, wenn wir von der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sprechen. Mit dem Bachelor Professional und dem Master Professional sind wichtige Schritte getan. Vereinfachte Regelungen zur Abnahme von Prüfungen sorgen für Entbürokratisierung und Entlastung von ehrenamtlichen Prüfern. Ausbildung ist eine Investition in die Zukunft von jungen Menschen und von Betrieben. Mit dem heute beschlossenen Berufsbildungsgesetz erneuern wir das Aufstiegsversprechen in der Beruflichen Bildung.“
Federführung für Gesetzesnovelle bei Stephan Albani
Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Berufliche Bildung hatte Stephan Albani in den vergangenen zwölf Monaten alle wesentlichen Grundlagen für die Gesetzesnovelle geschaffen. Neben den politischen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und Abstimmungen auf fachlicher Ebene zählte auch der Austausch mit Interessengruppen im Rahmen der Anhörungsverfahren im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens dazu. Überdies stimmte Albani sich umfänglich mit den Kammern, den Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben im Wahlkreis zu den Auswirkungen der gesetzlichen Veränderungen für den praktischen Alltag in der Ausbildung und Fortbildung ab.
Bundestag beschließt Mindestausbildungsvergütung
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver zu machen. Dafür wird das Berufsbildungsgesetz als ordnungspolitischer Rahmen für die duale Berufsausbildung und als Sonderarbeitsrecht für Auszubildende und Ausbildende nun an wichtige Trends und Entwicklungen angepasst, um die weltweit geschätzte duale Berufsausbildung in Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Einen Meilenstein bildet dabei die neu eingeführte, unbürokratische Mindestvergütung für Auszubildende.
Zudem wird die höherqualifizierende Berufsbildung durch transparente Fortbildungsstufen mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen gestärkt. Überdies verbessern sich die Rahmenbedingungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie für ein attraktives Ehrenamt durch das neue BBiG. Gleichzeitig liefert das neue Gesetz Verfahrenserleichterungen für Auszubildende, größere Flexibilität bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stellen und streicht gegenstandslose Auskunftspflichten, um unnötige Bürokratie abzubauen.