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Gute Nachricht in Sachen Stromtrassenbau im Ammerland!
Berlin – In Bezug auf das geplante Gesetz zur Erdverkabelung beim Trassenbau im Zuge der Energiewende bat Stephan Albani das zuständige Bundeswirtschaftsministerium um eine Auskunft zu den Projekten in seinem Wahlkreis. Der Gesetzesentwurf dazu wurde kürzlich vom Bundeskabinett beschlossen und soll den starken Bürgerprotesten wegen der überwiegenden Planung der Stromtrassen als Freileitung Rechnung tragen. Zu der nun vorliegenden Antwort erklärt der Oldenburger und Ammerländer Abgeordnete:
“Ich habe gute und klare Worte aus dem Bundeswirtschaftsministerium erhalten: Das geplante Gesetz zur Erdverkabelung sieht die beiden Trassenprojekte im Ammerland als Pilotprojekte für eine Teilerdverkabelung vor! Damit könnten viele Leitungen, die der zuständige Netzbetreiber Tennet derzeit noch als Freileitungen plant, nach Beschluss des Gesetzes unter die Erde wandern. Große Leitungsgerüste, die nahe an Wohngebieten oder durch Naturschutzgebiete führen, sind damit passé. Geplant ist derzeit, dass der Gesetzentwurf noch im Herbst vom Bundestag verabschiedet wird. Dafür setze ich mich im Sinne der Ammerländer mit voller Kraft ein!“
Die Antwort des BMWi im Wortlaut
„Die beiden von Ihnen genannten BBPlG-Vorhaben Nr. 6 (Conneforde – Cloppenburg Ost ¬– Merzen) und Nr. 34 (Emden Ost – Conneforde) sind nach dem Regierungsentwurf zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus vom 25. März 2015 (BT-Drs. 18/4655) bzw. dem Kabinettbeschluss vom 7. Oktober 2015 als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung vorgesehen. Der Regierungsvorschlag zielt darauf ab, beide Vorhaben im Bundesbedarfsplan mit dem Buchstaben „F“ zu kennzeichnen. Dieser Buchstabe kennzeichnet die Vorhaben, die als Pilotprojekt für Erdkabel zur Höchstspannungs-Drehstrom-Übertragung (kurz: HDÜ) im Sinne von § 2 Absatz 6 BBPlG – neu – vorgesehen sind.
Da es sich bei beiden Vorhaben um Drehstromvorhaben handelt, ist aus technischen Gründen – anders als bei den Vorhaben zur Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung (kurz: HGÜ), die im Bundesbedarfsplan mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet werden und für die künftig ein Erdkabelvorrang gelten soll – eine Erdverkabelung nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten vorgesehen. Die Voraussetzungen für eine solche Teilerdverkabelung sind in § 4 BBPlG – neu – abgebildet. Eine Erdverkabelung auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten kommt danach in Betracht, wenn die Leitung nahe an die Wohnbebauung heranreicht (400 m im Innenbereich und 200 m im Außenbereich), naturschutzrechtliche Erwägungen einschlägig sind oder große Wasserstraßen gequert werden sollen.
Da beide Vorhaben nach geltendem Recht nicht für eine Teilerdverkabelung vorgesehen sind, konnte der zuständige Übertragungsnetzbetreiber die Vorhaben bislang nur als Freileitung planen. Sobald die geplanten Regelungen vom Gesetzgeber verabschiedet werden und in Kraft treten, können die Vorhaben beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auch in Teilabschnitten als Erdkabel realisiert werden.“
Hintergrund
Auch der Landkreis Ammerland, den Stephan Albani im Bundestag vertritt, ist vom Stromtrassenbau betroffen: 380-kV-Leitungen sollen zwischen Emden und Conneforde (Maßnahme Nr. 34 in der Bundesbedarfsplanung) sowie zwischen Conneforde-Cloppenburg-Merzen entstehen (Vorhaben Nr. 6 im Bundesbedarfplan). Der Netzbetreiber TenneT plant derzeit beide Projekte in Form einer Überlandleitung, kann diese aber nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzesentwurf in Teilen als Erdkabel realisieren. Eine Gesamtübersicht der TenneT-Trassenbauprojekte findet sich hier.