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Bildung: Bundestag stimmt für historische Grundgesetzänderung
Im internationalen Wettkampf um die besten Schulsysteme steht Deutschland vor einer historischen Zäsur: Am Donnerstag, 29. November, stimmte der Bundestag mit überwältigender Mehrheit für eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz zugunsten einer grundsätzlich möglichen Finanzierung schulischer Infrastrukturen durch den Bund. MdB Stephan Albani dazu: „Bildung bleibt auch in Zukunft Ländersache, doch wir brauchen den Bund als starken Finanzierungspartner in den Schulen, wenn es um so große infrastrukturelle Herausforderungen wie die Digitalisierung und damit verbunden auch um neue Lernformen geht. Ich bin wirklich froh, dass sich neben den Regierungs-Fraktionen auch die Kolleginnen und Kollegen der FDP und der Grünen aktiv an der Vorbereitung der heutigen Entscheidung beteiligt haben. Jetzt schauen alle Augen auf den Bundesrat, der seine Zustimmung erteilen muss, damit wir die 5 Milliarden Euro aus dem Digitalpakt Schule auch wirklich auf den Weg bringen können. Hier gibt es große Potenziale für die Bildungslandschaft im Ammerland und Oldenburg.“
Erteilt die Länderkammer am 14. Dezember ihre Zustimmung mit der dort ebenfalls nötigen Zweidrittelmehrheit, können Schulen ab 2019 Zug um Zug aus dem Digitalpaket finanziell vom Bund unterstützt werden – etwa, wenn es um die Anbindung an starke Glasfasernetze oder die Ausstattung mit leistungsfähigen W-LAN-Netzen und geeignete Endgeräte für digitale Lerninhalte geht. Auch die Lehrerfortbildung im Bereich der Digitalisierung soll umgestellt werden.
Die Änderung des § 104c ist ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Bislang durfte der Bund anhand dieses Grundgesetz-Artikels nur finanzschwache Kommunen in Bildungsfragen finanziell unterstützen. Der Passus soll vorbehaltlich einer Zustimmung des Bundesrates künftig entfallen, wodurch der Weg für den Digitalpakt Schule frei wäre. Hintergrund für die aus verfassungsrechtlicher Sicht notwendige Änderung ist die bereits mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 konstituierte Zuständigkeit der Bundesländer in Bildungsfragen. Bereits in den Föderalismusreformen 2006 und 2009 hatte es Bestrebungen gegeben, das Verhältnis von Bund und Ländern im Bereich der Bildung neu zu regeln, wobei in diesem Punkt letztlich eine Beziehung beider Staatsebenen entstanden war, die gemeinhin mit dem Begriff des „Kooperationsverbotes in Bildungsfragen“ beschrieben wurde. 2014 hatte die vormalige Große Koalition unter Zustimmung des Bundesrates das sogenannte Kooperationsverbot bereits für die Hochschulfinanzierung durch Änderung des Artikels 91 b GG gelockert.