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Presse

Albani: „Wir müssen medizinische Innovationen schneller zum Patienten bringen!“

Berlin / Oldenburg – Im Schnitt vergehen in Deutschland rund 14 Jahre ehe neue Therapien, Medikamente oder Diagnosemöglichkeiten aus der Forschung beim Arzt und im Krankenhaus bereitstehen. Obwohl die deutsche Gesundheitsforschung im weltweiten Vergleich Spitzenleistung erbringt, dauert der Transfer aus Forschung und Wissenschaft in die Patientenversorgung noch zu lange. Der Oldenburger und Ammerländer Abgeordnete Stephan Albani brachte daher mit anderen Bundestagsmitgliedern von CDU/CSU und SPD eine parlamentarische Initiative auf den Weg, welche den so wichtigen Innovationstransfer erheblich beschleunigen soll.

Nach einer ersten Lesung im vergangenen Dezember, stimmte am Mittwochvormittag auch der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung für den Antrag. Stephan Albani machte als zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion in der Sitzung deutlich, worum es geht: „Gerade wenn man mal Patient war, weiß man, dass diese Zeitspanne zwischen Idee und Anwendung zu lang ist. Im schlimmsten Fall entscheidet diese über Leben oder Sterben!“ Daher müssen Verzögerungen im Transferprozess seitens der Politik verringert werden.

Das politische Projekt des Abgeordneten Albani stößt auch in seinem Wahlkreis auf Anerkennung. „Für die neu gegründete Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften in Oldenburg ist die Initiative, an der Herr Albani entscheidend mitgewirkt hat, sehr wichtig und hochattraktiv“, erklärt der verantwortliche Oldenburger Dekan Prof. Dr. Gregor Theilmeier. Seine Fakultät unterhalte schon jetzt zwei Schwerpunkte im Bereich der hochinnovativen Medizintechnik. Auch Ausgründungen und Industriekooperation zählen zur Oldenburger Erfolgsbilanz im medizinischen Bereich. „Uns allen würde ein beschleunigter Transfer unserer Innovationen in Richtung der Bürger und vor allem der Patienten mit einer entsprechend früheren Wirkung sehr entgegen kommen. Dafür fehlen derzeit häufig die Strukturen und die Mittel. Wenn diese Initiative dazu beitragen könnte, wäre das wunderbar“, führt Prof. Dr. Theilmeier weiter aus.

Die Notwendigkeit des Antrags bestätigt auch das Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien, welches bundesweit klinische Forschungsprojekte unterstützt. „Ganz besonders zu begrüßen sind die verbindlichen Fristen für die strahlenschutzrechtliche Genehmigung für Begleitdiagnostika. Hierfür kämpfen wir seit vielen Jahren und nun kommt endlich Bewegung in die Sache!“, freut sich Insa Bruns, die wissenschaftliche Leiterin der Netzwerk-Geschäftsstelle. Dem Verbund zufolge sei es jedoch absolut erforderlich, dass eine Fristenvorgabe auch für das vollumfängliche Verfahren in das Strahlenschutzgesetz mit aufgenommen wird. In diesen Verfahren werden oftmals Forschungsvorhaben bewertet, die die Behandlung schwerkranker Patienten betreffen und für diese oftmals überlebensrelevant sind. Ein zügiges und verlässliches Verfahren sei daher auch hier geboten.
Der Antrag soll noch vor Beginn der Parlamentarischen Sommerpause im Juli 2016 vom Bundestag abschließend beraten werden.