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Hilfe für Mutter-Vater-Kind-Kuren kommt

Kureinrichtungen mit Angeboten für Familien werden vom Bund mit Mitteln aus dem Corona-Rettungsschirm unterstützt. Das beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am 18. November. Stephan Albani, CDU-Bundestagsabgeordneter für das Ammerland und die Stadt Oldenburg sowie Pate für den Bundestagswahlkreis Friesland-Wittmund-Wilhelmshaven dazu: „In den vergangenen Monaten habe ich in zahlreichen persönlichen Terminen mit den Verantwortlichen für Mutter-Vater-Kind-Kuren im Oldenburger Land gesprochen und deren finanzielle Not wahrgenommen. Es wäre nicht zu verantworten gewesen, dass diese für unsere Gesellschaft so wichtigen Einrichtungen durch die veranlassten Betriebs-Einschränkungen und Schließungen während der Pandemie vor dem Aus gestanden hätten. Deshalb habe ich mich in den letzten Wochen in meiner Fraktion und im Gesundheitsausschuss dafür stark gemacht, dass wir heute eine Ausgleichsregelung beschließen.“

Durch den Beschluss des Bundestages können Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei Einnahmeausfällen durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) ab sofort und zunächst bis zum 31. Januar 2021 Ausgleichzahlungen in Höhe von 50 Prozent beim Bund beantragen. Dies gilt auch für Einrichtungen mit Kurangeboten für Familien (Mutter-Vater-Kind-Kuren).