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Diätenanpassung transparent und zuverlässig gestalten

Sowohl das Grundgesetz als auch das Bundesverfassungsgericht schreiben vor, dass die Abgeordneten ihre Entschädigung selbst festsetzen müssen.

Seit 2007 werden die Abgeordnetenbezüge am Einkommen von Richtern bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) orientiert. Anpassungen erfolgten hier allerdings nicht automatisch, sondern auf Antrag. Dieser blieb oftmals aus, weshalb die Abgeordnetenbezüge zuletzt rund 950 Euro unter dem R6-Niveau lagen. 2013 kam daher das Ergebnis einer Expertenkommission auf den Tisch, wie man das Verfahren transparenter und zuverlässiger gestalten kann.

Gemäß der Expertenvorschläge erfolgt seit 2014 eine jährliche Anpassung an die vom Statistischen Bundesamt festgestellte Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland. Über die Fortsetzung dieses Verfahrens muss jeder neue Bundestag zu Beginn der Legislaturperiode abstimmen. Die aktuellen Sätze entsprechen ungefähr den Bezügen von Generalkonsulen, leitenden Ministerialbeamten oder Geschäftsführern von Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit (B6).

Sie sichern den Abgeordneten ihre vom Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit. Intransparenz und Willkür sieht anders aus.