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Wir lehnen den Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ab – eOpferschutz statt Netzzensur!

Im Internet gilt zwar die Meinungsfreiheit, aber es ist kein rechtsfreier Raum. Daher brachte das SPD-geführte Justizministerium einen Gesetzesentwurf in den Bundestag ein, der Anbieter stärker verpflichtet gegen Mobbing und Rechtsverstöße vorzugehen. Dennoch: Das Gesetz drohte in der vorgelegten Fassung eine umfassende Zensurwelle auszulösen, die auch legitime Meinungsäußerungen bedrohte. Deshalb forderten wir seitens der Union dringende Nachbesserungen – mit Erfolg!

In dieser Woche hätten wir eigentlich das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) erstmals beraten. Mit dem neuen Gesetz sollen Hass, Häme und Hetze im Internet der Riegel vorgeschoben werden. Den Löschpflichten bei rechtswidrigen Inhalten kommen die Anbieter wie Youtube, Facebook und Co. zum Teil nur sehr schleppend nach. Deshalb waren hier neue Vorgaben und Strafzahlungen in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro geplant. Ein weiterer Punkt: Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollten eine gesetzlichen Anspruch auf die Daten des Täters erhalten.

Seitens der Union haben wir uns jedoch dagegen entschieden, den über die SPD-Fraktion einbrachten Vorschlag aus dem SPD-geführten Justizministerium in der aktuellen Fassung anzunehmen. Nicht weil wir uns bereits im Wahlkampfmodus befinden, sondern weil das Gesetz deutlich über das eigentlich sinnvolle Ziel hinausschießt. Statt Verleumdungs- und Mobbingopfern zu helfen und die Betreiber mehr in die Verantwortung zu nehmen, droht eine umfassende Zensur im Netz geäußerter Meinungen. Denn der Gesetzesentwurf definiert nur unzureichend, was gelöscht werden muss und was nicht. Die mögliche Folge: Anbieter löschen ohne größere Prüfung massenhaft jede auf der Plattform unliebsame Meinungsäußerung, um Strafen zu entgehen. Seitens der Union wollen wir hier mehr Klarheit, um das Recht auf Meinungsfreiheit im digitalen Raum nicht zu gefährden. Zulässig muss alles sein, was nicht strafbar ist. Wenn eine Meinung jedoch nur geschmacklos ist oder der eigenen völlig entgegensteht, muss man das in einer demokratischen Gesellschaft aushalten können. Ganz getreu der berühmten Worte Rosa Luxemburgs: „Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden.“ Den Gesetzesentwurf gilt es nun deutlich nachzubessern, denn das ursprüngliche Ziel ist wichtig und richtig.